Anbei erhalten Sie die AGBs, welche Sie mit Vertragsabschluß/Buchung gelesen und bestätigt
haben zur Kenntnisnahme:
Allgemeines
Ich freuen Sie in unserem Kurs begrüßen zu dürfen. Alle Hebamme und Kursleiterinnen arbeiten
und leiten in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung. Eine gegenseitige Haftung wird
hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich schriftlich und elektronisch über unser Online-
Anmeldeformular. Verbindlich wird die Anmeldung mit Erhalt der Bestätigungs-Email, die Sie nach
der Anmeldung von mir erhalten
Absage des Kurses durch Kursleiterin
Die Hebamme/Kursleiterin behält sich vor, den Kurs bei zu geringer Teilnehmerinnenzahl
oder sonstigen dringenden Gründen eine Woche vor Beginn abzusagen. Wir sind bemüht,
Ihnen dann einen Ersatzkurs aus unserem Kursangebot anzubieten. Die Kursleiterin kann
aus dringenden Gründen kurzfristig Termine verlegen.
Kostenübernahme/- erstattung bei hebammengeleiteten Geburtsvorbereitungs- und
Rückbildungskursen
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse
abgerechnet. Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen
von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Diese werden mit 8€ pro 60 Minuten verrechnet.
D.h. bei einem 2-stündigen Kurs sind es entsprechend 16€ pro verpasstem Termin, bei 75-minütigen
Kursen 10,45€, etc. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Da die
Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich eine Teilnehmerin während des laufenden
Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Privatversicherte Frauen erhalten nach Kursende eine Rechnung, zahlen die Gebühren für den Kurs
selbst (2-facher Satz der Hebammengebührenordnung HebGO) und reichen die Rechnung eigenständig bei ihrer Versicherung ein.
Zuzahlung
Bei einer entsprechenden Zusatzausbildung der Kursleiterin (z.B. Yoga, Cantienica ) wird eine
Zuzahlung für das spezifische Kursangebot fallig. Die Krankenkassen bezahlen die
stündliche Grundgebühr (nach gültiger Hebammengebührenordnung) des Kurses. Sie
zahlen die Zuzahlung privat.Diese kann nicht der Krankenkasse in Rechnung gestellt
werden, aber eventuell steuerlich geltend gemacht werden.Sie haben natürlich die
Möglichkeit einen Kurs zu wählen, der ohne Zuzahlung ist.
Ich habe die AGB’s gelesen und akzeptiere die vertraglichen Bedingungen.